Beiträge

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder im Hinblick auf Mitgliedsbeiträge,  Förderbeiträge und Umlagen.
  2. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge und Umlagen. Der Vorstand legt Gebühren fest, sofern dies notwendig ist.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. April des auf den Beschluss folgenden Jahres als Jahresbeitrag für das Kalenderjahr erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge in Euro pro Kalenderjahr

  1. Beiträge:
    Erwachsene über 18 Jahre  20,–
    Ehepaare, Lebenspartnerschaften, Familien 30,– 
    Auszubildende, Praktikanten, Studenten 15,–
    Fördermitglieder 50,–
    Juristische Personen 100,–
    Ehrenmitglieder  frei
  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstatus maßgebend.
  3. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
  4. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  6. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  7. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 3,–zu zahlen.
  8. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 2,– pro Mahnung erhoben.
  9. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  10. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
  11. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§ 5 Vereinskonto

Bank:  Vereinigte Volksbank AG
BLZ:    603 900 000 
Konto: 443 739 005
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.

Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 05.07.2011 beschlossen.