§ 1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder im Hinblick auf Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge und Umlagen.
- Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge und Umlagen. Der Vorstand legt Gebühren fest, sofern dies notwendig ist.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. April des auf den Beschluss folgenden Jahres als Jahresbeitrag für das Kalenderjahr erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge in Euro pro Kalenderjahr
- Beiträge:
Erwachsene über 18 Jahre 20,–
Ehepaare, Lebenspartnerschaften, Familien 30,–
Auszubildende, Praktikanten, Studenten 15,–
Fördermitglieder 50,–
Juristische Personen 100,–
Ehrenmitglieder frei - Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
- Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 3,–zu zahlen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 2,– pro Mahnung erhoben.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
- Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
- Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Bank: Vereinigte Volksbank AG
BLZ: 603 900 000
Konto: 443 739 005
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.
Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 05.07.2011 beschlossen.